Heizung und Sanitär in Bad Nauheim, Gießen und Frankfurt

Lothar Scheib Heizung & Sanitär aus Bad Nauheim ist seit 1988 Ihr Fachbetrieb rund um die Themen Heizung und Sanitär in der Region zwischen Gießen und Frankfurt.

Ein tropfender Wasserhahn, die Wartung von Heiz- und Warmwassergeräten, eine eigene Solaranlage oder der barrierefreie Umbau eines Badezimmers: All dies und vieles mehr gehört bei Lothar Scheib Heizung & Sanitär aus Bad Nauheim zum Leistungsangebot.

Wir bieten Installation, Wartung, Service und Reparaturen in den Bereichen:

  • Badumbau und Badsanierung
  • Heizungsanlagen
  • Solaranlagen

Natürlich gehört zu unserem Kundendienst auch ein zuverlässiger Notdienst – im Ernstfall sind wir schnellstmöglich bei Ihnen vor Ort. Rufen Sie uns an!

Vom Wohlfühlbad zur Heizung, von Solarenergie bis zur Lüftungsanlage

Vom Wohlfühl-Bad zur energiesparenden Heiztechnik, von nachhaltiger Solarenergie bis zur Lüftungsanlage

wir sind darauf spezialisiert, Ihre Wünsche und Anforderungen schnell, professionell und zu Ihrer vollsten Zufriedenheit in die Tat umzusetzen.

Als Meisterbetrieb und Innungsmitglied stehen wir für fachliche Kompetenz, Erfahrung und Expertise.

Wir beraten Sie gerne

Unsere Leistungen im Überblick

Badumbau und Badsanierung

Badumbau und Badsanierung

Ob im Neubau, bei Renovierungen oder Sanierungen, wir machen Ihren Traum vom Bad wahr. Komfort...

Heizungsanlagen

Heizungsanlagen

Moderne, nachhaltige Heiztechnik wird neben den konventionellen Energiearten Öl und Gas immer...

Solaranlagen

Solaranlagen

Die Unabhängigkeit von steigenden Energiepreisen ist für viele Kunden ein schlagkräftiges...

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    *Pflichtfeld

    Systemtrenner laut Trinkwasserverordnung Pflicht

    Laut der Trinkwasserverordnung ist der Einbau eines Systemtrenners Pflicht:

    DIN EN 1717

    Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in Trinkwasser-Installationen und allgemeine Anforderungen an Sicherungseinrichtungen zur Verhütung von Trinkwasserverunreinigungen durch Rückfließen; Deutsche Fassung EN 1717:2000; Technische Regel des DVGW

    DIN 1988-100

    Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen – Teil 100: Schutz des Trinkwassers, Erhaltung der Trinkwassergüte; Technische Regel des DVGW

    Bereits geringe Höhenunterschiede oder Betriebsüberdrücke können ein „Rückfließen“ auslösen. Am häufigsten entsteht ein Rückfließen, wenn Schläuche ungesichert oder mit falsch gewählten Sicherheitseinrichtungen an die Trinkwasser-Installation angeschlossen werden und das andere Ende an einem Gerät, Apparat oder offen in einem Gefäß oder Behälter endet.

    Aus Praxiserfahrung ist bekannt, dass es durch ungesicherte Verbindungen zum Nachspeisen oder Füllen von

    • Schwimmbädern
    • Heizungsanlagen
    • Regenwassernutzungsanlagen
    • Desinfektionsanlagen in Krankenhäusern
    • Waschzusätzen in Autowaschanlagen
    • Löschwasseranlagen
    • Kühlwasseranlagen
    • Betriebswasseranlagen
    • Schädlingsbekämpfungsmitteln aus einem Vorratsfass sowie der Salzsohle zur Regeneration einer Enthärtungsanlage
      zu Verunreinigungen von Trinkwasser-Installationen gekommen ist.
    • Umgehungsleitungen

    Umgehungsleitungen von Sicherungsarmaturen sind unzulässig. Darunter sind im vorstehenden Kontext auch kurzzeitige Querverbindungen, z.B. für Wartungszwecke, zu verstehen.

    Jetzt an die Wartung der Heizungsanlage denken!

    Auf der Suche nach Einsparmöglichkeiten hält mancher die jährliche Wartung seiner Heizungsanlage für überflüssig. Schließlich überprüft ja schon der Schornsteinfeger jedes Jahr die Heizung. Warum also für die gleiche Leistung zweimal zahlen?

    Heizungswartung und Abgasmessung sind nicht dasselbe

    Bei der Kontrolle durch den Schornsteinfeger wird gemessen, ob die Anlage die Emmissionsgrenzwerte einhält.

    Bei der Heizungswartung stehen zusätzlich die Ziele konstant hohe Energieausnutzung und zuverlässige Funktion der Anlage im Vordergrund.

    Pflege muß sein: Ein über längere Zeit vernachlässigter Heizkessel kann bis zu zehn Prozent mehr Energie verbrauchen als nötig.

    Eine Heizung sollte regelmäßig einer Jahresinspektion vom Fachhandwerker unterzogen werden, möglichst vor Beginn der Heizsaison. Die Wartung umfasst mindestens die Überprüfung der Regelungs- ind Sicherheitseinrichtungen, die Reinigung von Kessel und Brenner, den Austausch von Verschleißteilen wie Brennerdüse und Filter, sowie eine abschliessende Messung der Abgaswerte. Bei Bedarf justiert der Servicemonteur den Brenner nach, erledigt die Entlüftung des Heizsystems und füllt die Anlage mit Wasser auf.

    Heizung entlüften

    Zuviel Luft im Heizkörper verbraucht unnötig Energie, da sich das Heizwasser nicht mehr optimal verteilen kann und die Heizung länger benötigt, um die gewünschte Temperatur zu erreichen. Ob sich Luft im Heizkörper befindet, kann man am typisch gluckernden Geräusch erkennen. Auch Heizkörper, die vor allem im oberen Bereich nicht richtig warm werden, weisen auf Luft hin. Wichtig ist es außerdem, den Wasserdruck an der Heizanlage oder der Therme vor und nach dem Entlüften zu überprüfen. Ist dieser zu niedrig, muss Heizungswasser nachgefüllt werden.

    Pumpenaustausch kann sich lohnen

    Zu den typischen Schwachstellen alter Heizungsanlagen zählen auch überdimensionierte Pumpen, die viel Strom vergeuden. Viele Pumpen sind früher vielfach überdimensioniert worden. Ein Austausch einer alten Pumpe gegen eine moderne, meist kleinere, kann sich schnell auszahlen.

    Wartung kann steuerlich geltend gemacht werden

    Ein Teil der Kosten für die Heizungswartung durch einen Fachhandwerker kann steuerlich geltend gemacht werden – und zwar als Direktabzug von der Steuerschuld. Anerkannt werden jeweils 20 Prozent der Lohnkosten von Handwerkerrechnungen, maximal bis zu 1200 Eurp pro Jahr. Nicht abzugsfähig sind Materialkosten. Diese steuerliche Begünstigung gilt übrigens ebenso bei einer Heizungsmodernisierung.

    Die Kosten der Wartung kann in einem Mietshaus auf die Mieter umgelegt werden.